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Das Angeln an diesem Freizeit-Angelteich ist für jeden erlaubt, der sich an die Hinweise und Empfehlungen zum Betrieb von Angelteichen in Niedersachsen und an unsere Teichordnung hält.

Es besteht Fischereischeinpflicht. Das Angeln ohne Fischereischein oder abgelegte und bestandene Fischereiprüfung ist Verboten. Ordnungsbehörden bzw. deren Personal sowie der Teichaufsicht ist auf Verlangen der gültige Fischereischein sowie die gültige Angel- bzw. Tageskarte vorzulegen.

Beim Betreten des Grundstücks sowie dem Erwerb einer Angelberechtigungskarte gilt diese Auflage als anerkannt !

Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.

- Verstöße führen automatisch zum Platzverweis - die entrichtete Angelgebühr wird bei Platzverweis NICHT erstattet -.

 

Jeder Angler hat folgende Punkte zu beachten und einzuhalten:

 

Es besteht KESCHER-Pflicht (kann ggf. ausgeliehen werden)

Geangelte Fische müssen mit Hilfe eines Unterfangkeschers unverzüglich und schonend auf dem Wasser gehoben werden. Fangfähige Fische sind nach dem Anlanden unverzüglich zu betäuben. Unmittelbar danach sind die Fische entsprechend der TierSchIV entweder durch Herzstich oder vorzugsweise (wird empfohlen!!!) durch Kiemenrundschnitt zu töten. Der Angelhaken darf frühestens nach Betäubung des Fisches entfernt werden.

Darüber hinaus ist darauf zu achten, daß die Schnur und das Vorfach einer Angelrute eine ausreichende Festigkeit haben soll, damit jeder Fisch sicher ans Ufer gezogen werden kann. Erst wenn der Fisch den Köder mit dem Maul aufgenommen hat darf angeschlagen werden.

Es darf nicht gerissen oder geentert um beim Einholen nicht unnötig lange gedrillt werden.

Es dürfen keine Fische zurückgesetzt werden.

Fische mit dem Kescher zu fangen ist verboten.

Fische ausnehmen ist auf dem gesamten Gelände verboten.

Die Benutzung eines Setzkeschers (Lebendhälterung) ist verboten. Es ist darauf zu achten, daß geeignete Kühlboxen o. ä. mitgebracht werden.

Jegliches ANFÜTTERN ist verboten.

Angeln  mit MAIS oder MARSHMELLOWS ist verboten.

Angeln mit lebenden Köderfischen und aus anderen Teichen ist verboten.

Angeln mit großen (losen) Drillingen ist verboten. (Blinkern / Spinnfischen ist erlaubt mit Einzelhaken).

Beim Angeln auf Forellen sind ansonsten nur Einzelhaken (1 Vorfach + 1 Haken) erlaubt.

 

Angelberechtigungskarten sind nicht übertragbar (Abrechnung erfolgt pro ANGLER + RUTE/N)

Kinder unter 12 Jahren dürfen nur unter Anleitung einer angelkundigen Aufsichtsperson mit 1 Rute angeln. Erst ab dem 14. Lebensjahr dürfen diese selbständig mit 1 Rute angeln.

Jede nicht angemeldete Angel wird für die gesamte Angelzeit nachberechnet.

Bei Überschreitung der Angelzeit um mehr als 20 min. wird automatisch die nächste volle Stunde nachberechnet.

Bei vorzeitiger Beendigung der Angelzeit wird die entrichtete Angelgebühr (für die "Restzeit") nicht erstattet oder gutgeschrieben.

Angeln in der ausgeschilderten Ruhezone ist verboten.

 

Die Angelplätze sind sauber und aufgeräumt zu hinterlassen (auf dem Gelände sind ausreichend Mülleimer vorhanden).

Die Natur, Landschaft und die Lebewesen sind vor Beeinträchtigungen und Störungen zu schützen.

Offene Lagerfeuer sind verboten (Grillen ist, nach vorheriger Anmeldung, erlaubt).

 

Betreten und Befahren des gesamten Geländes auf eigene Gefahr. Es gilt die StVO. Eltern haften für Ihre Kinder.

 

Witterungsbedingt kann es auf dem gesamten Gelände zu Rutsch- und Sturzgefahr kommen. Um entsprechende Beachtung (z. B. festes Schuhwerk etc.) wird gebeten. Für Schäden wird keine Haftung übernommen.

 

Es wird ausdrücklich auf die Hinweise und Empfehlungen zum Betrieb von Angelteichen in Niedersachsen sowie die Vorschriften der Teichordnung verwiesen. Die Anordnungen müssen zu jeder Zeit beachtet werden.